# Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler

Das Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz durch. Als Spaetaussiedler anerkannte Personen erhalten die deutsche Staatsangehoerigkeit. Ehegatten und direkte Nachkommen können auf Antrag gemeinsam aussiedeln, müssen aber Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wer nach dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurde, darf kostenlos einen Integrationskurs besuchen, die Teilnahmeberechtigung wird bereits bei der Einreise ausgegeben. Für schulpflichtige Kinder besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Integrationskurs. Beratung bieten die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit und Jobcenter sowie die Kursträger.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesverwaltungsamt für das Aufnahmeverfahren, Bundesamt für Migration und Fluechtlinge für den Integrationskurs |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Bildung, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Anerkennung im Aufnahmeverfahren des Bundesverwaltungsamts nach dem Bundesvertriebenengesetz
- Für Ehegatten und Abkoemmlinge Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache
- Aufnahme nach dem 1. Januar 2005 für den kostenlosen Integrationskurs
- Teilnahmeberechtigung, die bei der Einreise ausgegeben wird

## Kombinierbarkeit

Der Integrationskurs ist für diese Gruppe kostenlos, ein Kostenbeitrag fällt nicht an. Ergänzend gibt es das Angebot Gemeinsam unterwegs zu Identität, Anerkennung und Begegnung.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler beantragen?

Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anerkennung im Aufnahmeverfahren des Bundesverwaltungsamts nach dem Bundesvertriebenengesetz

### Wo gilt Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Integrationskurs ist für diese Gruppe kostenlos, ein Kostenbeitrag fällt nicht an. Ergänzend gibt es das Angebot Gemeinsam unterwegs zu Identität, Anerkennung und Begegnung. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AngeboteSpaetaussiedelnde/angebote-spaetaussiedelnde-node.html
- Antragstellung: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AngeboteSpaetaussiedelnde/angebote-spaetaussiedelnde-node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/integrationsangebote-fuer-spaetaussiedlerinnen-und-spaetaussiedler-bundesverwaltungsamt-fu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/integrationsangebote-fuer-spaetaussiedlerinnen-und-spaetaussiedler-bundesverwaltungsamt-fu
