# Innovationsunterstützende Maßnahmen

Zuschuss zur Stärkung von Forschung und Entwicklung in Sachsen und zum Transfer technologischen Wissens in kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Innovationsmaßnahmen, Kommunikationsplattformen, Wettbewerbe und Preise, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Innovationsberatung. KMU erhalten bis zu 50 Prozent, andere Antragsteller bis zu 100 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Studierende |
| Themen | Forschung, Sonstiges |
| Frist | Laufende Einreichung von Projektskizzen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademien, Kammern, Verbände und Technologiemittler
- Nicht-KMU müssen Vorstudien durchführen oder mindestens 10 sächsischen KMU nutzen
- Zweistufiges Verfahren: zuerst Projektskizze (Formular VD 61563), dann Förderantrag (Formular VD 63529)
- Auswahl nach Innovationsgehalt und technologischer Bedeutung für die sächsische Wirtschaft

## Kombinierbarkeit

Beihilferechtliche Grenzen sind zu beachten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Innovationsunterstützende Maßnahmen beantragen?

Innovationsunterstützende Maßnahmen richtet sich an Unternehmen, Vereine und Studierende. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademien, Kammern, Verbände und Technologiemittler

### Wie viel Geld gibt es bei Innovationsunterstützende Maßnahmen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Innovationsunterstützende Maßnahmen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Innovationsunterstützende Maßnahmen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Innovationsunterstützende Maßnahmen beantragen?

Laufende Einreichung von Projektskizzen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Innovationsunterstützende Maßnahmen mit anderen Förderungen kombinieren?

Beihilferechtliche Grenzen sind zu beachten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Innovationsunterstützende Maßnahmen?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/innovationsunterst%C3%BCtzende-ma%C3%9Fnahmen
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/innovationsunterstuetzende-massnahmen-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/innovationsunterstuetzende-massnahmen-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
