# Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)

Zuschüsse für rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Im Rahmen der Vorlaufforschung sind bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 550.000 Euro möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 550.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen |
| Themen | Forschung, Digitalisierung |
| Frist | Laufende Antragstellung, Fristen nach Bekanntmachung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtung ohne Zugehörigkeit zu Hochschule oder grundfinanzierter Wissenschaftsgemeinschaft
- Sitz oder Zweigstelle in einer strukturschwachen Region entsprechend den GRW-Fördergebieten
- Hoher Neuheitsgrad und hohes technisches Risiko des Vorhabens
- Internationaler Stand der Technik wird mindestens erreicht
- Grundlegende Forschungsergebnisse werden der Allgemeinheit, insbesondere KMU, diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt
- Bei Kooperation mehrerer Forschungseinrichtungen ist eine Kooperationsvereinbarung vorzulegen

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung desselben Vorhabens

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) beantragen?

Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtung ohne Zugehörigkeit zu Hochschule oder grundfinanzierter Wissenschaftsgemeinschaft

### Wie viel Geld gibt es bei Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 550.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) beantragen?

Laufende Antragstellung, Fristen nach Bekanntmachung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung desselben Vorhabens Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15842/innovationskompetenz-mit-gemeinnuetzigen-industrieforschungseinrichtungen-inno-kom.html
- Antragstellung: https://www.innovation-beratung-foerderung.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/innovationskompetenz-mit-gemeinnuetzigen-industrieforschungseinrichtungen-inno-kom-bundesm
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/innovationskompetenz-mit-gemeinnuetzigen-industrieforschungseinrichtungen-inno-kom-bundesm
