# Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Vorhaben, für die Beauftragung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Förderfähig sind Nutzung von Großgeraeten und Forschungseinrichtungen, Labor- und Messtechnik, Engineering-Dienstleistungen, Werkstoff- und Werkzeugstudien sowie E-Infrastrukturen. Eigene FuE-Leistungen und Standardprogrammierung sind ausgeschlossen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 30.000 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Forschung, Digitalisierung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Eintrag im Handelsregister oder Status als Handwerksbetrieb
- Innovationsvorhaben übertrifft den aktuellen Stand der Technik
- Technisches Entwicklungsrisiko für das Unternehmen
- Gesicherte Gesamtfinanzierung, Förderung nach De-minimis-Verordnung
- Antrag vor Projektbeginn

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur beantragen?

Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 30.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Welche Unterlagen brauche ich für Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/F%C3%B6rderung-der-Inanspruchnahme-von-Forschungsinfrastruktur-Innovationsgutscheine/
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/F%C3%B6rderung-der-Inanspruchnahme-von-Forschungsinfrastruktur-Innovationsgutscheine/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/innovationsgutschein-foerderung-der-inanspruchnahme-von-forschungsinfrastruktur-nbank-inve
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/innovationsgutschein-foerderung-der-inanspruchnahme-von-forschungsinfrastruktur-nbank-inve
