# Inklusionsbetriebe

Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank Niedersachsen gemeinsam mit dem Niedersächsischen Integrationsamt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Selbstständige |
| Themen | Soziales, Personal, Gründung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Schaffung von mindestens zwei neuen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- Mindestens 30 und höchstens 50 Prozent der Beschäftigten sind schwerbehindert
- Erwartung nachhaltiger wirtschaftlicher Tragfähigkeit
- Antragstellung beim Integrationsamt, betriebswirtschaftliche Prüfung durch die NBank

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Inklusionsbetriebe beantragen?

Inklusionsbetriebe richtet sich an Unternehmen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Inklusionsbetriebe?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Inklusionsbetriebe?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Inklusionsbetriebe vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Welche Unterlagen brauche ich für Inklusionsbetriebe?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Inklusionsbetriebe.html
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Inklusionsbetriebe.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/inklusionsbetriebe-nbank-niedersachsen-gemeinsam-mit-dem-niedersaechsischen-integrationsam
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/inklusionsbetriebe-nbank-niedersachsen-gemeinsam-mit-dem-niedersaechsischen-integrationsam
