# Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Bau und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Fussverkehrsnetzen, Fahrradabstellanlagen und Bike-and-Ride-Anlagen. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimabonus bis zu 75 Prozent. Fahrradparken wird über Pauschalen je nach Anlagentyp finanziert. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und bei Verknuepfungsanlagen auch bestimmte private Unternehmen. Anmeldeschluss bei den Regierungspraesidien ist jährlich der 31. Oktober.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr, Bewilligung durch die Regierungspraesidien |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | jährlicher Anmeldeschluss 31. Oktober |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigung als Kommune, Landkreis, Zweckverband oder Verkehrsunternehmen
- Anmeldung beim zuständigen Regierungspraesidium bis 31. Oktober
- Maßnahme entspricht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

## Kombinierbarkeit

Sonderprogramm Stadt und Land, Kommunalrichtlinie

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg beantragen?

Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigung als Kommune, Landkreis, Zweckverband oder Verkehrsunternehmen

### Wie viel Geld gibt es bei Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg beantragen?

jährlicher Anmeldeschluss 31. Oktober Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Sonderprogramm Stadt und Land, Kommunalrichtlinie Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.aktivmobil-bw.de/foerderung-beratung/foerderprogramme/infrastrukturfoerderung-nach-lgvfg
- Antragstellung: https://www.aktivmobil-bw.de/foerderung-beratung/foerderprogramme/infrastrukturfoerderung-nach-lgvfg
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/infrastrukturfoerderung-rad-und-fussverkehr-nach-dem-lgvfg-baden-wuerttemberg-land-baden-w
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/infrastrukturfoerderung-rad-und-fussverkehr-nach-dem-lgvfg-baden-wuerttemberg-land-baden-w
