# IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Zinsgünstiger Kredit für kommunale und soziale Unternehmen von bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben, im Modul Energieversorgung bis zu 100 Millionen Euro. Finanziert werden Kindergärten, Krankenhäuser, Breitbandnetze, Abfallwirtschaft, Einrichtungen gemeinnütziger Organisationen sowie Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 50.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Sonstiges, Soziales, Digitalisierung |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und private Unternehmen in öffentlich-privater Partnerschaft
- Antragstellung über einen Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn
- Laufzeit 4 bis 30 Jahre, Zinsbindung 10 oder 20 Jahre
- Bis zu 100 Prozent der Vorhabenkosten finanzierbar
- Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) beantragen?

IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und private Unternehmen in öffentlich-privater Partnerschaft

### Wie viel Geld gibt es bei IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)?

Der Höchstbetrag beträgt 50.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Basisf%C3%B6rderung/IKU-Kommunale-und-Soziale-Unternehmen-(148)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Basisf%C3%B6rderung/IKU-Kommunale-und-Soziale-Unternehmen-(148)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/iku-investitionskredit-kommunale-und-soziale-unternehmen-148-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/iku-investitionskredit-kommunale-und-soziale-unternehmen-148-kfw
