# IKK - Investitionskredit Kommunen (208)

Zinsgünstiger Basiskredit für kommunale Investitionen von bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Finanziert werden Kindergärten, Schulen, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Flüchtlingsunterkünfte, auch der Grunderwerb als Teil eines Investitionsvorhabens. Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 150.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sonstiges, Soziales, Bildung |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommunale Gebietskörperschaften, Landkreise, Gemeindeverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
- Kredite unter 2 Millionen Euro finanzieren bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, darüber bis zu 50 Prozent
- Antragstellung über die KfW-Webanwendung KODA, danach Versand der unterschriebenen Unterlagen an die KfW
- Keine Umschuldung abgeschlossener Vorhaben, keine spekulativen Grundstücksgeschäfte
- Kein Verstoss gegen EU-Beihilferecht

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann IKK - Investitionskredit Kommunen (208) beantragen?

IKK - Investitionskredit Kommunen (208) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kommunale Gebietskörperschaften, Landkreise, Gemeindeverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe

### Wie viel Geld gibt es bei IKK - Investitionskredit Kommunen (208)?

Der Höchstbetrag beträgt 150.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt IKK - Investitionskredit Kommunen (208)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich IKK - Investitionskredit Kommunen (208) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich IKK - Investitionskredit Kommunen (208) beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich IKK - Investitionskredit Kommunen (208) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für IKK - Investitionskredit Kommunen (208)?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Basisf%C3%B6rderung/Investitionskredit-Kommunen-(208)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Basisf%C3%B6rderung/Investitionskredit-Kommunen-(208)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ikk-investitionskredit-kommunen-208-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ikk-investitionskredit-kommunen-208-kfw
