# IFB-Förderkredit Kulturstätten

Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Kulturstätten mit kulturpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beginnt in der Regel bei mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Erforderlich ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IFB Hamburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen |
| Themen | Kultur, Neubau, Sanierung |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kulturträger als juristische Person mit Betriebsstätte in Hamburg
- Transparente Strukturen und wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Langfristige Nutzungsperspektive für das Bauvorhaben
- Schriftliche Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien
- Antrag vor Vorhabenbeginn

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Zuwendungen der Kulturbehörde möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann IFB-Förderkredit Kulturstätten beantragen?

IFB-Förderkredit Kulturstätten richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kulturträger als juristische Person mit Betriebsstätte in Hamburg

### Wie viel Geld gibt es bei IFB-Förderkredit Kulturstätten?

Gefördert wird ab 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt IFB-Förderkredit Kulturstätten?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich IFB-Förderkredit Kulturstätten vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich IFB-Förderkredit Kulturstätten beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich IFB-Förderkredit Kulturstätten mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Zuwendungen der Kulturbehörde möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für IFB-Förderkredit Kulturstätten?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-kulturstaetten
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-kulturstaetten
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ifb-foerderkredit-kulturstaetten-ifb-hamburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ifb-foerderkredit-kulturstaetten-ifb-hamburg
