# IFB-Eigenheimdarlehen Neubau

Darlehen von bis zu 150.000 Euro zu einem für 15 Jahre festen Zinssatz von 2 Prozent für den erstmaligen Bau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg. Förderfähig sind Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten, Außenanlagen und Erwerbsnebenkosten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 75.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 100.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, zuzueglich 20.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Der Antrag läuft über ein kooperierendes Kreditinstitut und muss vor Vorhabensbeginn oder unmittelbar nach dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IFB Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 2 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 150.000 Euro |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Neubau |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Erstmaliger Bau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg
- Haushaltseinkommen höchstens 75.000 Euro bei einer Person, 100.000 Euro bei zwei Personen, plus 20.000 Euro je Kind unter 18 Jahren
- Antragstellung über ein kooperierendes Kreditinstitut
- Antrag vor Vorhabensbeginn oder unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags

## Kombinierbarkeit

IFB-Ergänzungsdarlehen, IFB-Konstantdarlehen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann IFB-Eigenheimdarlehen Neubau beantragen?

IFB-Eigenheimdarlehen Neubau richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Erstmaliger Bau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg

### Wie viel Geld gibt es bei IFB-Eigenheimdarlehen Neubau?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 2 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt IFB-Eigenheimdarlehen Neubau?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich IFB-Eigenheimdarlehen Neubau vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich IFB-Eigenheimdarlehen Neubau beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich IFB-Eigenheimdarlehen Neubau mit anderen Förderungen kombinieren?

IFB-Ergänzungsdarlehen, IFB-Konstantdarlehen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für IFB-Eigenheimdarlehen Neubau?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-eigenheimdarlehen
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-eigenheimdarlehen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ifb-eigenheimdarlehen-neubau-ifb-hamburg-hamburgische-investitions-und-foerderbank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ifb-eigenheimdarlehen-neubau-ifb-hamburg-hamburgische-investitions-und-foerderbank
