# IBB Soziale Trägerwohnungen

Zuschuss für den Bau oder Erwerb von Trägerwohnungen für soziale Träger in Berlin, insbesondere betreute Wohngemeinschaften und Clusterwohnungen mit 2 bis 10 Bewohnern je Einheit. Gefördert wird pauschal mit 30.000 Euro je Wohnplatz inklusive Gemeinschaftsfläche, 20.000 Euro je Personalraum und zusätzlich 6.500 Euro je rollstuhlgerechter Einheit nach DIN 18040-2R.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin (IBB) und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 750.000 Euro |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen |
| Themen | Soziales, Neubau, Wohneigentum |
| Frist | Laufende Antragstellung bei der Senatsverwaltung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Anerkannter sozialer Träger oder Projektentwickler in Kooperation mit einem anerkannten Träger
- Nur der Eigentümer kann Antrag stellen
- Mindestens 10 Prozent Eigenkapital
- Gesicherte Gesamtfinanzierung vor Bewilligung
- 25 Jahre Bindung der Wohnnutzung
- Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor Erwerb schlüsselfertiger Neubaueinheiten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann IBB Soziale Trägerwohnungen beantragen?

IBB Soziale Trägerwohnungen richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Anerkannter sozialer Träger oder Projektentwickler in Kooperation mit einem anerkannten Träger

### Wie viel Geld gibt es bei IBB Soziale Trägerwohnungen?

Der Höchstbetrag beträgt 750.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt IBB Soziale Trägerwohnungen?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich IBB Soziale Trägerwohnungen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich IBB Soziale Trägerwohnungen beantragen?

Laufende Antragstellung bei der Senatsverwaltung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für IBB Soziale Trägerwohnungen?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-soziale-traegerwohnungen.html
- Antragstellung: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-soziale-traegerwohnungen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ibb-soziale-traegerwohnungen-investitionsbank-berlin-ibb-und-senatsverwaltung-fuer-stadten
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ibb-soziale-traegerwohnungen-investitionsbank-berlin-ibb-und-senatsverwaltung-fuer-stadten
