# IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand

Zinsloses Darlehen für Wohnungsgenossenschaften in Berlin für Neubauvorhaben oder den Ankauf von Bestandsgebäuden. Beim Neubau werden bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten und maximal 30.000 Euro je Wohnung gefördert, beim Bestandsankauf bis zu 90 Prozent der Wohnkosten und maximal 3.500 Euro je Quadratmeter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin (IBB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine |
| Themen | Neubau, Wohneigentum, Soziales, Sanierung |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eingetragene Wohnungsgenossenschaft oder Genossenschaft in Gründung
- Investitionsort Berlin
- Beim Neubau muss für mindestens 30 Prozent der Wohnungen der IBB Wohnungsneubaufonds in Anspruch genommen werden
- Laufzeit 40 Jahre, Mindesttilgung 1,0 Prozent jährlich
- Miet- und Belegungsbindung 30 bis 50 Jahre je nach Variante
- In sozialen Erhaltungsgebieten 10 Prozent zusätzlicher Zuschuss möglich

## Kombinierbarkeit

Kombination mit IBB Wohnungsneubaufonds beim Neubau verpflichtend

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand beantragen?

IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand richtet sich an Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Eingetragene Wohnungsgenossenschaft oder Genossenschaft in Gründung

### Wo gilt IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit IBB Wohnungsneubaufonds beim Neubau verpflichtend Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-genossenschaftsfoerderung-neubau-bestand.html
- Antragstellung: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-genossenschaftsfoerderung-neubau-bestand.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ibb-genossenschaftsfoerderung-neubau-und-bestand-investitionsbank-berlin-ibb
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ibb-genossenschaftsfoerderung-neubau-und-bestand-investitionsbank-berlin-ibb
