# Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)

Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, deren eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Sie deckt insbesondere die Eigenanteile im Pflegeheim, aber auch ambulante Pflege und Pflegehilfsmittel. Der Anspruch besteht nur, soweit es nicht zumutbar ist, die Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen; bei minderjährigen unverheirateten Personen wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Kommune beziehungsweise oertlicher Träger der Sozialhilfe |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege, Soziales |
| Frist | Kein Stichtag, aber Leistungsbeginn in der Regel erst ab Kenntnis des Trägers vom Bedarf. Antrag deshalb früh stellen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Pflegebedürftigkeit im Sinne des Paragraf 61a SGB XII
- Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken
- Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners, bei Minderjährigen auch der Eltern
- Antrag beim oertlichen Sozialamt

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenueber allen Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Leistungen der Pflegekasse, Renten und sonstiges Einkommen werden angerechnet. Elternunterhalt wird erst ab einem hohen Jahresbruttoeinkommen der Kinder herangezogen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII) beantragen?

Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Pflegebedürftigkeit im Sinne des Paragraf 61a SGB XII

### Wo gilt Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII) beantragen?

Kein Stichtag, aber Leistungsbeginn in der Regel erst ab Kenntnis des Trägers vom Bedarf. Antrag deshalb früh stellen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenueber allen Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Leistungen der Pflegekasse, Renten und sonstiges Einkommen werden angerechnet. Elternunterhalt wird erst ab einem hohen Jahresbruttoeinkommen der Kinder herangezogen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__61.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__61.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hilfe-zur-pflege-paragraf-61-sgb-xii-sozialamt-der-kommune-beziehungsweise-oertlicher-trae
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hilfe-zur-pflege-paragraf-61-sgb-xii-sozialamt-der-kommune-beziehungsweise-oertlicher-trae
