# Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)

Ergänzende Sozialhilfeleistung für pflegebedürftige Menschen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung den pflegerischen Bedarf nicht decken und Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Anspruch besteht nach Paragraph 61 SGB XII, wenn den Betroffenen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Mittel selbst aufzubringen. Die Hilfe deckt häusliche Pflege, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Pflegehilfsmittel ab. Antrag beim Sozialamt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Pflegebedürftigkeit im Sinne des Paragraphen 61a SGB XII
- Pflegebedarf ist durch Leistungen der Pflegeversicherung nicht sichergestellt
- Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem Elften Kapitel SGB XII ist nicht zumutbar
- Bei Minderjährigen und Unverheirateten wird auch Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenüber den Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Bei der Hilfe zur Pflege gelten erhöhte Einkommens- und Vermögensgrenzen. Auf Unterhalt von Eltern und Kindern wird nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro zurückgegriffen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) beantragen?

Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Pflegebedürftigkeit im Sinne des Paragraphen 61a SGB XII

### Wo gilt Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenüber den Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Bei der Hilfe zur Pflege gelten erhöhte Einkommens- und Vermögensgrenzen. Auf Unterhalt von Eltern und Kindern wird nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro zurückgegriffen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/61.html
- Antragstellung: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hilfe-zur-pflege-7-kapitel-sgb-xii-sozialamt-beziehungsweise-ueberoertlicher-traeger-der-s
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hilfe-zur-pflege-7-kapitel-sgb-xii-sozialamt-beziehungsweise-ueberoertlicher-traeger-der-s
