# Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG)

Wer sein Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderungshöchstdauer abschließen konnte, kann für maximal zwölf Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Die Leistung wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die sonst geltende Deckelung auf 77 Monatsraten gilt hier nicht. Voraussetzung ist, dass die Zulassung zur Abschlussprüfung innerhalb von vier Semestern erfolgt und die Hochschule bescheinigt, dass das Studium in dieser Zeit beendet werden kann.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesverwaltungsamt für die Rückzahlung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Studierende, Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Überschreiten der Förderungshöchstdauer in einem in sich selbstständigen Studiengang
- Zulassung zur Abschlussprüfung innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt
- Bescheinigung der Hochschule über den Abschluss innerhalb der Förderdauer
- Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Nachweis der Qualifikation
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG) beantragen?

Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG) richtet sich an Studierende und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Überschreiten der Förderungshöchstdauer in einem in sich selbstständigen Studiengang

### Wo gilt Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/was-ist-die-hilfe-zum-studienabschluss/was-ist-die-hilfe-zum-studienabschluss_node.html
- Antragstellung: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hilfe-zum-studienabschluss-studienabschlusshilfe-nach-dem-bafoeg-bundesministerium-fuer-bi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hilfe-zum-studienabschluss-studienabschlusshilfe-nach-dem-bafoeg-bundesministerium-fuer-bi
