# Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII)

Auffangvorschrift der Sozialhilfe für atypische Bedarfslagen, die in keinem anderen Kapitel des SGB XII geregelt sind. Leistungen können erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen; Geldleistungen sind als Beihilfe oder als Darlehen möglich. Anders als bei den übrigen Kapiteln besteht kein gebundener Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensentscheidung des Sozialamts. In der Praxis werden hierüber etwa Umgangskosten getrennt lebender Eltern oder besondere Einzelfälle abgedeckt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bedarfslage ist in keinem anderen Kapitel des SGB XII geregelt
- Der Einsatz öffentlicher Mittel ist gerechtfertigt
- Bedarf kann nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden

## Kombinierbarkeit

Kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensleistung. Streng nachrangig zu allen anderen Leistungen des SGB XII und anderer Sozialgesetzbücher. Kann als Zuschuss oder rückzahlbares Darlehen gewährt werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII) beantragen?

Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bedarfslage ist in keinem anderen Kapitel des SGB XII geregelt

### Wo gilt Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensleistung. Streng nachrangig zu allen anderen Leistungen des SGB XII und anderer Sozialgesetzbücher. Kann als Zuschuss oder rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/73.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/73.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hilfe-in-sonstigen-lebenslagen-paragraph-73-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-oder-des-landkreis
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hilfe-in-sonstigen-lebenslagen-paragraph-73-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-oder-des-landkreis
