# Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre

Bei Energieschulden droht eine Sperre ab einem Rückstand von zwei Monatsabschlaegen, mindestens jedoch 100 Euro. Grundversorger müssen laut Verbraucherzentrale eine zinslose Ratenzahlung anbieten, bei Forderungen über 300 Euro mit einer Laufzeit von mindestens 12 bis 24 Monaten. Zusätzlich beraten die Verbraucherzentralen in allen Bundesländern kostenlos zu Energiearmut und Rechtsfragen und verweisen auf Darlehen von Jobcenter oder Sozialamt. Ein erster Schritt ist die Prüfung der Abschlaege, die oft zu hoch berechnet sind.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Verbraucherzentralen der Länder, Grundversorger, Jobcenter und Sozialamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Beratung |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Soziales |
| Frist | Vor Vollzug der Sperre handeln, die Ankuendigung erfolgt in der Regel vier Wochen vorher. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestehende Energieschulden oder angekuendigte Sperre
- Kontaktaufnahme mit dem Grundversorger zur Ratenzahlungsvereinbarung
- Für staatliche Hilfe Antrag auf Darlehen bei Jobcenter oder Sozialamt
- Terminvereinbarung bei der Verbraucherzentrale des Bundeslandes

## Kombinierbarkeit

Die Ratenzahlung beim Versorger und ein Darlehen nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II schließen sich nicht aus. Das Darlehen wird später mit den laufenden Leistungen aufgerechnet.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre beantragen?

Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bestehende Energieschulden oder angekuendigte Sperre

### Wo gilt Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre beantragen?

Vor Vollzug der Sperre handeln, die Ankuendigung erfolgt in der Regel vier Wochen vorher. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Ratenzahlung beim Versorger und ein Darlehen nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II schließen sich nicht aus. Das Darlehen wird später mit den laufenden Leistungen aufgerechnet. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/energiearmut-das-koennen-betroffene-tun-85124
- Antragstellung: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/energiearmut-das-koennen-betroffene-tun-85124
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hilfe-bei-energieschulden-und-drohender-stromsperre-verbraucherzentralen-der-laender-grund
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hilfe-bei-energieschulden-und-drohender-stromsperre-verbraucherzentralen-der-laender-grund
