# Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller

Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen. Investive Vorhaben wie Produktionsstätten, Verkaufsstellen und Logistiklösungen werden mit bis zu 45 Prozent und maximal 300.000 Euro gefördert, bei besonderem Landesinteresse etwa für Start-ups und innovative Gründungen bis zu 70 Prozent bei ebenfalls maximal 300.000 Euro. Nicht-investive Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhalten bis zu 80 Prozent, hier liegt der Höchstbetrag jedoch bei 100.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat / WIBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Landwirtschaft, Gründerinnen und Gründer, Vereine |
| Themen | Landwirtschaft, Gründung, Sonstiges |
| Frist | Programm im Mai 2026 gestartet, laufende Antragstellung, konkrete Antragsfristen sind auf der Programmseite nicht beziffert |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kleinunternehmen unter 50 Beschäftigten oder Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten für investive Vorhaben
- Öffentliche nicht kommunale und private Träger für nicht-investive Vorhaben, Kommunen sind nicht antragsberechtigt
- Businessplan mit dreijährigem Betrachtungszeitraum
- Konkrete Beschreibung des Einsatzes regionaler Lebensmittel
- Projektbeginn erst nach Bewilligung
- KMU-Nachweis

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Eigenmittel in Euro
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller beantragen?

Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller richtet sich an Unternehmen, Landwirtschaft, Gründerinnen und Gründer und Vereine. Zusätzlich gilt: Kleinunternehmen unter 50 Beschäftigten oder Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten für investive Vorhaben

### Wie viel Geld gibt es bei Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller beantragen?

Programm im Mai 2026 gestartet, laufende Antragstellung, konkrete Antragsfristen sind auf der Programmseite nicht beziffert Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/hessen-schmecken/hessen-schmecken-690082
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/hessen-schmecken/hessen-schmecken-690082
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hessen-schmecken-mehr-heimat-auf-dem-teller-hessisches-ministerium-fuer-landwirtschaft-und
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hessen-schmecken-mehr-heimat-auf-dem-teller-hessisches-ministerium-fuer-landwirtschaft-und
