# Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte

Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Energie, Heizung, THG-Quote, Natur und Umwelt |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist hessische Kommune, Landkreis, Zusammenschluss, Zweckverband oder kommunales Unternehmen
- Anträge zu den Programmteilen II/1 und II/2 sind bei der WIBank einzureichen
- Anträge zu den Programmteilen II/3 und II/4 gehen an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
- Beachtung der De-minimis-Regelungen

## Kombinierbarkeit

Als Landesprogramm grundsätzlich neben Bundesprogrammen wie der BEG oder der Bundesförderung effiziente Wärmenetze einsetzbar, die konkrete Kumulierungsgrenze ergibt sich aus der Richtlinie und dem Beihilferecht.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte beantragen?

Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist hessische Kommune, Landkreis, Zusammenschluss, Zweckverband oder kommunales Unternehmen

### Wo gilt Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte mit anderen Förderungen kombinieren?

Als Landesprogramm grundsätzlich neben Bundesprogrammen wie der BEG oder der Bundesförderung effiziente Wärmenetze einsetzbar, die konkrete Kumulierungsgrenze ergibt sich aus der Richtlinie und dem Beihilferecht. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/klimaschutz/klimaschutz-385466
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/klimaschutz/klimaschutz-385466
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hessen-foerderung-kommunaler-klimaschutz-und-klimaanpassungsprojekte-wirtschafts-und-infra
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hessen-foerderung-kommunaler-klimaschutz-und-klimaanpassungsprojekte-wirtschafts-und-infra
