# Hessen-Darlehen Neubau

Landesdarlehen für den Neubau einer selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Je nach oertlichem Bodenrichtwert liegt der Höchstbetrag zwischen 160.000 und 200.000 Euro; das Darlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten und insgesamt 220.000 Euro nicht überschreiten. Für Gebäude im Effizienzhaus-40-Standard sind zusätzlich 20.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenzen betragen 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person kommen 10.421 Euro hinzu, je Kind zusätzlich 924 Euro. Mit dem Bau darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | WIBank, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 1.6 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 220.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Neubau, Familie |
| Frist | laufend, derzeit verlaengerte Bearbeitungszeiten wegen hoher Nachfrage |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Neubau einer selbst genutzten Immobilie in Hessen, Ein- oder Zweifamilienhaus
- Mindestens 10 Prozent Eigenkapital
- Erstmalige Wohneigentumsbildung
- Wohnfläche höchstens 160 Quadratmeter, angepasst bei größeren Haushalten
- Gesamtkosten höchstens 800.000 Euro
- Kein Baubeginn vor Bewilligung des Förderdarlehens
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Antrag über die oertliche Wohnungsbauförderstelle

## Kombinierbarkeit

KfW-Programme, nachrangige Grundbuchbesicherung ermöglicht guenstigere Bankdarlehen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hessen-Darlehen Neubau beantragen?

Hessen-Darlehen Neubau richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Neubau einer selbst genutzten Immobilie in Hessen, Ein- oder Zweifamilienhaus

### Wie viel Geld gibt es bei Hessen-Darlehen Neubau?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 1.6 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 220.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Hessen-Darlehen Neubau?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Hessen-Darlehen Neubau vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hessen-Darlehen Neubau beantragen?

laufend, derzeit verlaengerte Bearbeitungszeiten wegen hoher Nachfrage Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Hessen-Darlehen Neubau mit anderen Förderungen kombinieren?

KfW-Programme, nachrangige Grundbuchbesicherung ermöglicht guenstigere Bankdarlehen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hessen-Darlehen Neubau?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/hessen-darlehen-neubau/hessen-darlehen-neubau-neubau-einer-selbstgenutzten-immobilie--307036
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/hessen-darlehen-neubau/hessen-darlehen-neubau-neubau-einer-selbstgenutzten-immobilie--307036
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hessen-darlehen-neubau-wibank-wirtschafts-und-infrastrukturbank-hessen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hessen-darlehen-neubau-wibank-wirtschafts-und-infrastrukturbank-hessen
