# Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)

Zinsgünstiges Nachrangdarlehen für den Neubau von bis zu zwei Wohneinheiten zur Selbstnutzung sowie für den Erwerb neuer Immobilien mit Erstbezug innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Der Regelhöchstbetrag von 200.000 Euro erhöht sich um 20.000 Euro, wenn der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Hessen / WIBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 220.000 Euro |
| Mindestbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Neubau, Energie |
| Frist | Laufende Antragstellung, aktuell verlängerte Bearbeitungszeiten |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 10 Prozent Eigenkapital
- Einhaltung der Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße, zum Beispiel 30.565 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt
- Wohnfläche maximal 160 Quadratmeter, dynamisch erhöht bei größeren Haushalten
- Baubeginn erst nach Bewilligung
- Gesamtkosten unter 800.000 Euro
- Darlehen maximal 50 Prozent der Gesamtkosten

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Hessengeld und KfW-Programmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie) beantragen?

Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Mindestens 10 Prozent Eigenkapital

### Wie viel Geld gibt es bei Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 220.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie) beantragen?

Laufende Antragstellung, aktuell verlängerte Bearbeitungszeiten Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Hessengeld und KfW-Programmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/hessen-darlehen-neubau/hessen-darlehen-neubau-neubau-einer-selbstgenutzten-immobilie--307036
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/hessen-darlehen-neubau/hessen-darlehen-neubau-neubau-einer-selbstgenutzten-immobilie--307036
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hessen-darlehen-neubau-neubau-einer-selbstgenutzten-immobilie-land-hessen-wibank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hessen-darlehen-neubau-neubau-einer-selbstgenutzten-immobilie-land-hessen-wibank
