# Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Privatpersonen |
| Themen | Heizung, Energie, Sanierung |
| Frist | Laufende Antragstellung, Konditionsanpassung zum 21. Juli 2026, Absenkung der Höchstbeträge ab 1. Februar 2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes Nichtwohngebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre vor Antragstellung
- Neue klimafreundliche Heiztechnik wie Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss
- Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems mit hydraulischem Abgleich
- Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz
- Registrierung im Kundenportal Meine KfW und Antrag vor Vorhabenbeginn
- Nachweise nach Fertigstellung für die Auszahlung
- Der Förderhöchstbetrag sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit dem Ergänzungskredit Nichtwohngebäude 523

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) beantragen?

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bestehendes Nichtwohngebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre vor Antragstellung

### Wie viel Geld gibt es bei Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) beantragen?

Laufende Antragstellung, Konditionsanpassung zum 21. Juli 2026, Absenkung der Höchstbeträge ab 1. Februar 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit dem Ergänzungskredit Nichtwohngebäude 523 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Unternehmen-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(522)/
- Antragstellung: https://meine.kfw.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/heizungsfoerderung-fuer-unternehmen-nichtwohngebaeude-522-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/heizungsfoerderung-fuer-unternehmen-nichtwohngebaeude-522-kfw
