# Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Heizung, Energie, Sanierung, Wohneigentum |
| Frist | laufend; Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich und entfällt ab 1. August 2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes Wohngebäude, Austausch beziehungsweise Einbau eines förderfähigen Wärmeerzeugers
- Klimageschwindigkeitsbonus nur beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen
- Einkommensbonus nur für selbstnutzende Eigentümer, Einkommensgrenze steigt je Kind im Haushalt um 10.000 Euro
- Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen
- Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit dem Ergänzungskredit der KfW; Boni sind untereinander bis zur Grenze von 80 Prozent kumulierbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458) beantragen?

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Bestehendes Wohngebäude, Austausch beziehungsweise Einbau eines förderfähigen Wärmeerzeugers

### Wie viel Geld gibt es bei Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458) beantragen?

laufend; Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich und entfällt ab 1. August 2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit dem Ergänzungskredit der KfW; Boni sind untereinander bis zur Grenze von 80 Prozent kumulierbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/heizungsfoerderung-fuer-privatpersonen-wohngebaeude-kfw-458-kfw-bankengruppe-im-auftrag-de
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/heizungsfoerderung-fuer-privatpersonen-wohngebaeude-kfw-458-kfw-bankengruppe-im-auftrag-de
