# Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)

Zuschuss für Hebammen und Entbindungspfleger, die in Sachsen eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wiederaufnehmen oder ausweiten. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 EUR über 24 Monate, zusätzlich 5.000 EUR für die Praxisgründung. Antragsberechtigt sind auch Vereine und Verbände der Hebammen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 120.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Selbstständige, Vereine, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Gründung, Soziales, Familie |
| Frist | Antrag spätestens zwei Monate vor Vorhabensbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Tätigkeit in Sachsen
- Eigenanteil von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Geschäfts- und Finanzierungsplan erforderlich
- Verpflichtung zur Erbringung von Regelleistungen der Hebammenhilfe für mindestens 36 Monate
- Antrag spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens
- Nachweis der Berufsqualifikation und Ausweiskopie

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) beantragen?

Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) richtet sich an Selbstständige, Vereine und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Tätigkeit in Sachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 120.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) beantragen?

Antrag spätestens zwei Monate vor Vorhabensbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/heilberufe-hebammen-und-entbindungspfleger-teil-c-der-rl-heilberufe-
- Antragstellung: https://www.sab.sachsen.de/heilberufe-hebammen-und-entbindungspfleger-teil-c-der-rl-heilberufe-
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/heilberufe-hebammen-und-entbindungspfleger-teil-c-der-rl-heilberufe-saechsische-aufbaubank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/heilberufe-hebammen-und-entbindungspfleger-teil-c-der-rl-heilberufe-saechsische-aufbaubank
