# HEG - Steigerung der Energieeffizienz

Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Hessen / WIBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine, Privatpersonen |
| Themen | Energie, Sanierung, Heizung |
| Frist | Laufende Antragstellung, Bewilligung abhängig von Haushaltsmitteln |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
- Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Gesicherte Finanzierung
- Einhaltung der Vergabebestimmungen
- Hersteller sowie Unternehmen im Vertrieb oder Einbau sind ausgeschlossen, außer sie treten als Energiedienstleister auf

## Kombinierbarkeit

Kein Rechtsanspruch, Doppelförderung derselben Ausgaben ausgeschlossen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann HEG - Steigerung der Energieeffizienz beantragen?

HEG - Steigerung der Energieeffizienz richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

### Wie viel Geld gibt es bei HEG - Steigerung der Energieeffizienz?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt HEG - Steigerung der Energieeffizienz?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich HEG - Steigerung der Energieeffizienz vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich HEG - Steigerung der Energieeffizienz beantragen?

Laufende Antragstellung, Bewilligung abhängig von Haushaltsmitteln Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich HEG - Steigerung der Energieeffizienz mit anderen Förderungen kombinieren?

Kein Rechtsanspruch, Doppelförderung derselben Ausgaben ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für HEG - Steigerung der Energieeffizienz?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/heg-steigerung-der-energieeffizienz/steigerung-der-energieeffizienz--699800
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/heg-steigerung-der-energieeffizienz/steigerung-der-energieeffizienz--699800
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/heg-steigerung-der-energieeffizienz-land-hessen-wibank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/heg-steigerung-der-energieeffizienz-land-hessen-wibank
