# Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Hessen förderte mit dem Aufruf Heavy Duty Charging stationaere und mobile Ladepunkte für schwere Elektrofahrzeuge, darunter E-Lkw, Elektrobusse im Nah- und Reiseverkehr, schwere kommunale Nutzfahrzeuge, elektrische Land- und Forstfahrzeuge sowie E-Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Der Zuschuss betrug je nach Unternehmensgröße 20 bis 40 Prozent, höchstens 300.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt waren juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die Antragsfrist endete am 15. Oktober 2025, der Förderzeitraum läuft vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Geförderte Ladeinfrastruktur unterliegt einer Zweckbindungsfrist von mindestens fuenf Jahren.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum / HA Hessen Agentur |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
- Ladepunkte für schwere Elektrofahrzeuge, stationaer oder mobil
- Zweckbindungsfrist von mindestens fuenf Jahren
- Kennzeichnung der geförderten Ladeinfrastruktur mit dem Logo Strom bewegt
- Antragstellung bei der HA Hessen Agentur GmbH bis 15. Oktober 2025

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge beantragen?

Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen

### Wie viel Geld gibt es bei Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Welche Unterlagen brauche ich für Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://wirtschaft.hessen.de/presse/hessen-foerdert-ladeinfrastruktur-fuer-schwere-nutzfahrzeuge-heavy-duty-charging
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/heavy-duty-charging-hessen-ladeinfrastruktur-fuer-schwere-nutzfahrzeuge-hessisches-ministe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/heavy-duty-charging-hessen-ladeinfrastruktur-fuer-schwere-nutzfahrzeuge-hessisches-ministe
