# Haushaltshilfe der Krankenkasse

Versicherte erhalten nach Paragraf 38 SGB V eine Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung, Vorsorge, haeuslicher Krankenpflege oder Rehabilitation nicht möglich ist und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht dann für laengstens 26 Wochen. Ohne Kind im Haushalt kann bei schwerer Krankheit für laengstens vier Wochen Haushaltshilfe erbracht werden. Beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzliche Krankenkasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Familie, Sozialleistung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung, Vorsorge, haeuslicher Krankenpflege oder Rehabilitation nicht möglich
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen
- Für den verlaengerten Anspruch: Kind im Haushalt, das bei Beginn das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind
- Bei selbstbeschaffter Haushaltshilfe Nachweis der Kosten

## Kombinierbarkeit

Für Verwandte und Verschwaegerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet, wohl aber Fahrtkosten und Verdienstausfall; die Krankenkassen können über ihre Satzung weitergehende Leistungen vorsehen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Haushaltshilfe der Krankenkasse beantragen?

Haushaltshilfe der Krankenkasse richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung, Vorsorge, haeuslicher Krankenpflege oder Rehabilitation nicht möglich

### Wo gilt Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Haushaltshilfe der Krankenkasse vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Haushaltshilfe der Krankenkasse mit anderen Förderungen kombinieren?

Für Verwandte und Verschwaegerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet, wohl aber Fahrtkosten und Verdienstausfall; die Krankenkassen können über ihre Satzung weitergehende Leistungen vorsehen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/38.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/38.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/haushaltshilfe-der-krankenkasse-gesetzliche-krankenkasse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/haushaltshilfe-der-krankenkasse-gesetzliche-krankenkasse
