# Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG)

Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten und Abschreibung abziehbar oder pauschal 1.260 Euro im Jahr. Ohne eigenes Arbeitszimmer greift die Tagespauschale von 6 Euro für jeden Tag überwiegender Arbeit zu Hause, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Der Haken: Die Jahrespauschale verringert sich um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Voraussetzungen, und Jahrespauschale und Tagespauschale dürfen für denselben Zeitraum nicht nebeneinander angesetzt werden. Ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht für das Arbeitszimmer nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Höchstbetrag | 1.260 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Selbstständige, Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sonstiges |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Für die Jahrespauschale: häusliches Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
- Jahrespauschale 1.260 Euro, gekürzt um ein Zwölftel je Monat ohne Voraussetzungen
- Für die Tagespauschale: überwiegende Tätigkeit in der häuslichen Wohnung und keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte an diesem Tag
- Tagespauschale 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr
- Kein gleichzeitiger Ansatz von Jahres- und Tagespauschale für denselben Zeitraum

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG) beantragen?

Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG) richtet sich an Arbeitnehmer, Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Für die Jahrespauschale: häusliches Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

### Wie viel Geld gibt es bei Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG)?

Der Höchstbetrag beträgt 1.260 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/haeusliches-arbeitszimmer-und-homeoffice-tagespauschale-4-absatz-5-nummer-6b-und-6c-estg-b
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/haeusliches-arbeitszimmer-und-homeoffice-tagespauschale-4-absatz-5-nummer-6b-und-6c-estg-b
