# GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus

Zuschuss von bis zu 60 Prozent für die Gelaendeerschließung für den Tourismus sowie für Errichtung, Ausbau und Ausstattung öffentlicher Tourismuseinrichtungen. Nicht gefördert werden allgemeine Landschaftspflege, Denkmalschutz, Sportanlagen, Freizeitparks und Parkplätze.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Thüringen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Sonstiges, Natur und Umwelt |
| Frist | Voranmeldung jährlich bis 31. August für das Folgejahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gebietskörperschaft, kommunaler Zweckverband oder als gemeinnützig anerkannte Organisation
- schlüssiges Konzept zur regionalwirtschaftlichen und touristischen Bedeutung
- Nachweis der dauerhaften Betriebsfähigkeit über die Zweckbindungsfrist
- Einzelrechnungen unter 1.000 Euro netto sind nicht förderfähig

## Kombinierbarkeit

Kumulierung nach GRW-Koordinierungsrahmen, in Ausnahmefaellen höhere Fördersaetze möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus beantragen?

GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Gebietskörperschaft, kommunaler Zweckverband oder als gemeinnützig anerkannte Organisation

### Wie viel Geld gibt es bei GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus?

Das Programm gilt in Thüringen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus beantragen?

Voranmeldung jährlich bis 31. August für das Folgejahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus mit anderen Förderungen kombinieren?

Kumulierung nach GRW-Koordinierungsrahmen, in Ausnahmefaellen höhere Fördersaetze möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw-teil-ii-wirtschaftsnahe-infrastruktur-tourismus
- Antragstellung: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw-teil-ii-wirtschaftsnahe-infrastruktur-tourismus
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grw-teil-ii-wirtschaftsnahe-infrastruktur-tourismus-thueringer-aufbaubank-tab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Thüringen: https://antragio.com/bundesland/thueringen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grw-teil-ii-wirtschaftsnahe-infrastruktur-tourismus-thueringer-aufbaubank-tab
