# GRW-G Große Richtlinie

Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Sonstiges, Energie |
| Frist | Richtlinie endet am 31. Dezember 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe mit Betriebsstätte im Land Brandenburg
- Zugehoerigkeit zu einem Kernbereich der Landescluster wie Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT und Medien, Optik und Photonik, Verkehr und Logistik, Ernaehrungswirtschaft, Kunststoffe und Chemie, Tourismus oder Metall
- Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 100.000 Euro
- Große Unternehmen nur bei Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit förderfähig
- Vorhabenbeginn ab Antragstellung bei der ILB auf eigenes Risiko
- Durchführungszeitraum maximal 36 Monate, Beginn binnen 6 Monaten nach Bestandskraft des Bescheides
- Zweckbindung mindestens 5 Jahre, im Beherbergungsgewerbe 10 Jahre
- Bei mehr als 10 Prozent Leiharbeitnehmenden halbiert sich die Förderung, ab 30 Prozent entfällt sie

## Kombinierbarkeit

Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann GRW-G Große Richtlinie beantragen?

GRW-G Große Richtlinie richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe mit Betriebsstätte im Land Brandenburg

### Wie viel Geld gibt es bei GRW-G Große Richtlinie?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt GRW-G Große Richtlinie?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich GRW-G Große Richtlinie vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich GRW-G Große Richtlinie beantragen?

Richtlinie endet am 31. Dezember 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich GRW-G Große Richtlinie mit anderen Förderungen kombinieren?

Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für GRW-G Große Richtlinie?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-grosse-richtlinie/
- Antragstellung: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-grosse-richtlinie/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grw-g-grosse-richtlinie-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg-mwaek
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grw-g-grosse-richtlinie-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg-mwaek
