# Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG)

Wenn bei einem bebauten Grundstück der normale Rohertrag um mehr als 50 Prozent sinkt und der Eigentümer das nicht zu vertreten hat, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag vollständig aus, sind es 50 Prozent. Typische Fälle sind langer struktureller Leerstand, Mietausfall oder unverschuldete Nutzungseinschränkungen. Der Haken ist die Frist: Der Antrag muss bis zum 31. März des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres bei der Gemeinde gestellt werden, danach ist der Anspruch verloren. Außerdem muss der Eigentümer nachweisen, dass er sich ernsthaft um Vermietung bemüht hat.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund als Gesetzgeber, Entscheidung durch die hebeberechtigte Gemeinde |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Privatpersonen, Unternehmen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sonstiges |
| Frist | Antrag bis 31. März des Folgejahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bebautes Grundstück mit Minderung des normalen Rohertrags von mehr als 50 Prozent
- Der Steuerschuldner hat die Ertragsminderung nicht zu vertreten
- Nachweis ernsthafter Vermietungsbemühungen
- Antrag bei der Gemeinde bis zum 31. März des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG) beantragen?

Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG) richtet sich an Vermieter, Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bebautes Grundstück mit Minderung des normalen Rohertrags von mehr als 50 Prozent

### Wo gilt Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG) beantragen?

Antrag bis 31. März des Folgejahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__34.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grundsteuererlass-bei-wesentlicher-ertragsminderung-34-und-35-grstg-bund-als-gesetzgeber-e
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grundsteuererlass-bei-wesentlicher-ertragsminderung-34-und-35-grstg-bund-als-gesetzgeber-e
