# Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Zum 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Es ist ein Rechtsanspruch für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und deckt Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung (Paragraf 19 SGB II). Die genannten Beträge sind die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu Paragraf 28 SGB XII, Stand ab 1. Januar 2025 und für 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende bis 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Der Antrag läuft online oder schriftlich beim örtlichen Jobcenter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 563 Euro |
| Mindestbetrag | 357 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Kein Stichtag, Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung erbracht und nicht rückwirkend. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 15 Jahre alt und Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
- Erwerbsfähig, das heißt mindestens drei Stunden täglich arbeiten können
- Hilfebedürftig: Einkommen und Vermögen reichen nicht zur Deckung des Bedarfs
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen zuerst beantragt werden

## Kombinierbarkeit

Einkommen und Vermögen werden angerechnet. Mit der Reform ab 1. Juli 2026 ist die Karenzzeit beim Vermögen entfallen, das Schonvermögen richtet sich nun nach dem Lebensalter (Paragraf 12 SGB II: 5.000 Euro bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, bis 20.000 Euro ab dem 51. Lebensjahr). Erwerbseinkommen bleibt teilweise anrechnungsfrei (Paragraf 11b SGB II). Wer Grundsicherungsgeld bezieht, ist über Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V kranken- und pflegeversichert.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen?

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Mindestens 15 Jahre alt und Regelaltersgrenze noch nicht erreicht

### Wie viel Geld gibt es bei Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)?

Der Höchstbetrag beträgt 563 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen?

Kein Stichtag, Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung erbracht und nicht rückwirkend. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit anderen Förderungen kombinieren?

Einkommen und Vermögen werden angerechnet. Mit der Reform ab 1. Juli 2026 ist die Karenzzeit beim Vermögen entfallen, das Schonvermögen richtet sich nun nach dem Lebensalter (Paragraf 12 SGB II: 5.000 Euro bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, bis 20.000 Euro ab dem 51. Lebensjahr). Erwerbseinkommen bleibt teilweise anrechnungsfrei (Paragraf 11b SGB II). Wer Grundsicherungsgeld bezieht, ist über Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V kranken- und pflegeversichert. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung-loest-buergergeld-ab
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/grundsicherungsgeld-beantragen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grundsicherungsgeld-frueher-buergergeld-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grundsicherungsgeld-frueher-buergergeld-jobcenter
