# Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

Existenzsichernde Leistung für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Es besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraph 41 SGB XII. Die Altersgrenze liegt bei Jahrgängen vor 1947 bei 65 Jahren und steigt für spätere Jahrgänge gestaffelt bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Die Leistung setzt sich aus Regelbedarf, Mehrbedarfen, Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zusammen; die konkreten Regelsätze werden jährlich fortgeschrieben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Beratung auch bei der Deutschen Rentenversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Keine Frist, Leistung wird ab Antragsmonat erbracht; die Sozialhilfe setzt nach dem Kenntnisgrundsatz ein, sobald dem Sozialamt die Notlage bekannt wird |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erreichen der Altersgrenze (65 bis 67 Jahre je nach Geburtsjahrgang) oder dauerhafte volle Erwerbsminderung ab 18 Jahren
- Alternativ: Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt oder Ausbildung mit Budget für Ausbildung
- Notwendiger Lebensunterhalt kann nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestritten werden
- Bedürftigkeit wurde nicht in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenüber allen anderen Sozialleistungen und eigenem Einkommen und Vermögen. Auf Unterhalt von Eltern und Kindern wird nur zurückgegriffen, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt (Paragraph 94 Absatz 1a SGB XII). Einnahmen aus Kapitalvermögen bleiben bis 26 Euro jährlich anrechnungsfrei. Ein Grundrentenfreibetrag nach Paragraph 82a SGB XII kann zusätzlich gelten.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) beantragen?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

### Wo gilt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) beantragen?

Keine Frist, Leistung wird ab Antragsmonat erbracht; die Sozialhilfe setzt nach dem Kenntnisgrundsatz ein, sobald dem Sozialamt die Notlage bekannt wird Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenüber allen anderen Sozialleistungen und eigenem Einkommen und Vermögen. Auf Unterhalt von Eltern und Kindern wird nur zurückgegriffen, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt (Paragraph 94 Absatz 1a SGB XII). Einnahmen aus Kapitalvermögen bleiben bis 26 Euro jährlich anrechnungsfrei. Ein Grundrentenfreibetrag nach Paragraph 82a SGB XII kann zusätzlich gelten. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/41.html
- Antragstellung: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-4-kapitel-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-ode
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-4-kapitel-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-ode
