# Grundrentenzuschlag (Grundrente)

Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte, die unterdurchschnittlich verdient haben. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten; der Höchstwert liegt laut Paragraph 76g SGB VI bei 0,0334 Entgeltpunkten nach 33 Jahren und steigt bis auf 0,0667 Entgeltpunkte ab 35 Jahren, der ermittelte Wert wird mit dem Faktor 0,875 und höchstens 420 Bewertungsmonaten angesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch von Amts wegen, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch, nicht um eine Ermessensleistung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Deutsche Rentenversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege und gleichgestellte Zeiten)
- Durchschnittswert der Entgeltpunkte liegt unter dem gesetzlichen Höchstwert
- Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Einkommensprüfung nach Paragraph 97a SGB VI wird durchgeführt

## Kombinierbarkeit

Einkommen wird nach Paragraph 97a SGB VI angerechnet: Freibetrag beim 36,56fachen des aktuellen Rentenwerts für Alleinstehende und beim 57,03fachen für Ehepaare; darüber liegendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet, oberhalb des 46,78fachen (Alleinstehende) bzw. 67,27fachen (Ehepaare) Rentenwerts zu 100 Prozent. Die Euro-Beträge ändern sich jährlich mit dem Rentenwert.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Grundrentenzuschlag (Grundrente) beantragen?

Grundrentenzuschlag (Grundrente) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege und gleichgestellte Zeiten)

### Wo gilt Grundrentenzuschlag (Grundrente)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Grundrentenzuschlag (Grundrente) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Grundrentenzuschlag (Grundrente) mit anderen Förderungen kombinieren?

Einkommen wird nach Paragraph 97a SGB VI angerechnet: Freibetrag beim 36,56fachen des aktuellen Rentenwerts für Alleinstehende und beim 57,03fachen für Ehepaare; darüber liegendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet, oberhalb des 46,78fachen (Alleinstehende) bzw. 67,27fachen (Ehepaare) Rentenwerts zu 100 Prozent. Die Euro-Beträge ändern sich jährlich mit dem Rentenwert. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Grundrentenzuschlag (Grundrente)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__76g.html
- Antragstellung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grundrentenzuschlag-grundrente-deutsche-rentenversicherung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grundrentenzuschlag-grundrente-deutsche-rentenversicherung
