# Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und weitere Personen nach Paragraf 1 AsylbLG erhalten Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Haushaltsgüter sowie zusätzlich einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. In Aufnahmeeinrichtungen wird der Bedarf vorrangig durch Sachleistungen gedeckt, außerhalb durch Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Bezahlkarte. Paragraf 3a AsylbLG nennt monatliche Bedarfssätze von 104 Euro für Kinder bis sechs Jahre bis 213 Euro für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren. Die Beträge werden jährlich zum 1. Januar fortgeschrieben, für 2026 durch die Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 213 Euro |
| Mindestbetrag | 104 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Zuwanderung und Integration |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Leistungsberechtigung nach Paragraf 1 AsylbLG, etwa Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 oder 25 Abs. 4a, 4b, 5 AufenthG
- Bedürftigkeit, eigenes Einkommen und Vermögen werden angerechnet
- Antrag bei der örtlich zuständigen Leistungsbehörde

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen?

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Leistungsberechtigung nach Paragraf 1 AsylbLG, etwa Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 oder 25 Abs. 4a, 4b, 5 AufenthG

### Wie viel Geld gibt es bei Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?

Der Höchstbetrag beträgt 213 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3a.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grundleistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-asylblg-zustaendige-leistungsbehoerde
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grundleistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-asylblg-zustaendige-leistungsbehoerde
