# Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und bestimmte Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigten Aufenthalt erhalten in den ersten 36 Monaten Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernaehrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchsguetern sowie einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. Die Leistung kann als Sachleistung, Bezahlkarte, Wertgutschein oder Geldleistung erbracht werden. Massgeblich sind nicht die im Gesetzestext von § 3a AsylbLG abgedruckten Ausgangsbeträge von 2019, sondern die jährliche Fortschreibung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt gibt. Ab 1. Januar 2026 gelten laut Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025 für den notwendigen persönlichen Bedarf je nach Bedarfsstufe 130 bis 202 Euro monatlich und für den notwendigen Bedarf 179 bis 267 Euro monatlich. Für eine alleinstehende erwachsene Person in einer Wohnung sind das 202 Euro persönlicher Bedarf und 253 Euro notwendiger Bedarf, für erwachsene Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft 182 Euro und 227 Euro. Es besteht ein Rechtsanspruch, beantragt wird beim oertlichen Sozialamt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 267 Euro |
| Mindestbetrag | 130 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Zuwanderung und Integration, Soziales |
| Frist | Keine Antragsfrist. Die Leistungen setzen ein, sobald der Behörde der Bedarf bekannt wird, eine Rückwirkung vor Kenntnis der Behörde ist nicht vorgesehen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Aufenthalt in Deutschland mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder bestimmten humanitaeren Aufenthaltstiteln nach § 1 AsylbLG
- Bedürftigkeit, eigenes Einkommen und Vermögen sind vorrangig einzusetzen
- Meldung bei der zuständigen Leistungsbehörde am Wohn- oder Zuweisungsort
- Kein gleichzeitiger Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe

## Kombinierbarkeit

Einkommen und Vermögen werden nach § 7 AsylbLG angerechnet. Vom Vermögen bleibt je Haushaltsmitglied ein Freibetrag von 200 Euro anrechnungsfrei, vom Erwerbseinkommen bleiben 25 Prozent anrechnungsfrei, höchstens 50 Prozent der massgeblichen Bedarfsstufe. Leistungen nach dem AsylbLG selbst, Aufwandsentschaedigungen und Fahrkostenzuschüsse für Integrationskurse bleiben unberücksichtigt. Bürgergeld und Sozialhilfe können nicht parallel bezogen werden. In den Faellen des § 1a AsylbLG, etwa bei feststehendem Ausreisetermin, ungeklaerter Identität aus selbst zu vertretenden Gründen, Dublin-Zuständigkeit eines anderen EU-Staats oder Verletzung von Mitwirkungspflichten, wird der Anspruch auf Ernaehrung, Unterkunft einschließlich Heizung sowie Koerper- und Gesundheitspflege eingeschraenkt.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG) beantragen?

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Aufenthalt in Deutschland mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder bestimmten humanitaeren Aufenthaltstiteln nach § 1 AsylbLG

### Wie viel Geld gibt es bei Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)?

Der genannte Höchstbetrag von 267 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG) beantragen?

Keine Antragsfrist. Die Leistungen setzen ein, sobald der Behörde der Bedarf bekannt wird, eine Rückwirkung vor Kenntnis der Behörde ist nicht vorgesehen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Einkommen und Vermögen werden nach § 7 AsylbLG angerechnet. Vom Vermögen bleibt je Haushaltsmitglied ein Freibetrag von 200 Euro anrechnungsfrei, vom Erwerbseinkommen bleiben 25 Prozent anrechnungsfrei, höchstens 50 Prozent der massgeblichen Bedarfsstufe. Leistungen nach dem AsylbLG selbst, Aufwandsentschaedigungen und Fahrkostenzuschüsse für Integrationskurse bleiben unberücksichtigt. Bürgergeld und Sozialhilfe können nicht parallel bezogen werden. In den Faellen des § 1a AsylbLG, etwa bei feststehendem Ausreisetermin, ungeklaerter Identität aus selbst zu vertretenden Gründen, Dublin-Zuständigkeit eines anderen EU-Staats oder Verletzung von Mitwirkungspflichten, wird der Anspruch auf Ernaehrung, Unterkunft einschließlich Heizung sowie Koerper- und Gesundheitspflege eingeschraenkt. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/251/VO
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grundleistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-3-3a-asylblg-sozialamt-bzw-zustaendig
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grundleistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-3-3a-asylblg-sozialamt-bzw-zustaendig
