# Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland

Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes |
| Ebene | Land |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 2.500 Euro |
| Mindestbetrag | 2.500 Euro |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Selbstständige, Unternehmen |
| Themen | Gründung, Bildung |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Meisterprüfung oder sonstige Prüfung nach Paragraf 7 Absatz 2 HwO auf mindestens DQR-Niveau 6 innerhalb der vergangenen vier Jahre
- Erstmalige Betriebsneugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung mit mindestens 25 Prozent des gezeichneten Kapitals und Sperrminorität
- Selbständige Vollexistenz im Handwerk nach Anlage A oder B1 der HwO
- Zuwendung wird je Person nur einmal gewährt
- Gleichwertigkeitsfeststellung nach Paragraf 50c HwO ist den Abschlüssen gleichgestellt

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit dem Aufstiegsbonus des Saarlandes, zusammen bis zu 4.500 Euro

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland beantragen?

Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Selbstständige und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Meisterprüfung oder sonstige Prüfung nach Paragraf 7 Absatz 2 HwO auf mindestens DQR-Niveau 6 innerhalb der vergangenen vier Jahre

### Wie viel Geld gibt es bei Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland?

Der Höchstbetrag beträgt 2.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit dem Aufstiegsbonus des Saarlandes, zusammen bis zu 4.500 Euro Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/finanzierungsprogramme/gruender_nachfolgebonus/gruender_nachfolgebonus_node
- Antragstellung: https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/finanzierungsprogramme/gruender_nachfolgebonus/gruender_nachfolgebonus_node
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/gruender-nachfolgebonus-fuer-das-handwerk-im-saarland-ministerium-fuer-wirtschaft-innovati
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/gruender-nachfolgebonus-fuer-das-handwerk-im-saarland-ministerium-fuer-wirtschaft-innovati
