# Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck

Lübeck bezuschusst die freiwillige Herstellung von Dachbegrünungen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden im gesamten Stadtgebiet mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Extensiv begrünte Daecher erhalten bis zu 30 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro pro Gebäude, intensiv begrünte Daecher bis zu 60 Euro je Quadratmeter und höchstens 12.000 Euro. Auf besonderen Antrag gibt es Zuschlaege für wurzelfeste Folie, Tragfähigkeit, technisch-konstruktive Elemente und Befestigungen von Photovoltaikanlagen. Das Programm startete am 1. Maerz 2025 und ist als Dauerprogramm angelegt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hansestadt Lübeck, Klimaleitstelle |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 12.000 Euro |
| Gültig | Luebeck |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt |
| Frist | laufend, Bearbeitung nach Eingangsdatum solange die Jahresmittel reichen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gebäude liegt im Gebiet der Hansestadt Lübeck
- Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein
- Umsetzungsfrist von zwölf Monaten ab Bewilligungsbescheid
- Zehnjährige Zweckbindungsfrist nach Fertigstellung
- Kostenschaetzung oder Kostenvoranschlag und Vorher-Fotos bei Bestandsgebäuden

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck beantragen?

Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter und Vereine. Zusätzlich gilt: Gebäude liegt im Gebiet der Hansestadt Lübeck

### Wie viel Geld gibt es bei Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 12.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck?

Das Programm ist regional begrenzt auf Luebeck.

### Muss ich Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck beantragen?

laufend, Bearbeitung nach Eingangsdatum solange die Jahresmittel reichen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/klima/anpassung-an-den-klimawandel/gruendachpotentialkataster/gruendachfoerderung
- Antragstellung: https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/klima/anpassung-an-den-klimawandel/gruendachpotentialkataster/gruendachfoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/gruendach-foerderprogramm-der-hansestadt-luebeck-hansestadt-luebeck-klimaleitstelle
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/gruendach-foerderprogramm-der-hansestadt-luebeck-hansestadt-luebeck-klimaleitstelle
