# Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups)

Zuschuss des Landes NRW für die Entwicklung innovativer digitaler Produkte von der Geschäftsidee bis zum Prototyp. Gefördert werden 15.000 bis 35.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind nicht boersennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Über zwölf Monate ist eine Begleitung durch einen qualifizierten Coach und Mentor erforderlich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen / Innovationsförderagentur NRW |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 35.000 Euro |
| Mindestbetrag | 15.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen |
| Themen | Gründung, Digitalisierung |
| Frist | 31.10.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Nicht boersennotiertes Kleinstunternehmen, Gründung höchstens drei Jahre her
- Sitz und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
- Keine bisherigen Gewinnausschuettungen
- Neuartige Geschäftsidee mit deutlichem Kundennutzen
- Begleitung durch qualifizierten Coach und Mentor über zwölf Monate

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups) beantragen?

Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups) richtet sich an Gründerinnen und Gründer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Nicht boersennotiertes Kleinstunternehmen, Gründung höchstens drei Jahre her

### Wie viel Geld gibt es bei Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 35.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups)?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups) beantragen?

31.10.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60239/prototypenentwicklung-von-start-ups-go-to-market-gutschein.html
- Antragstellung: https://efre.ecoh.nrw.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/go-to-market-gutschein-prototypenentwicklung-von-start-ups-land-nordrhein-westfalen-innova
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/go-to-market-gutschein-prototypenentwicklung-von-start-ups-land-nordrhein-westfalen-innova
