# Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter, Kommunen, Vereine |
| Themen | Sanierung, Neubau, Energie, Wohneigentum |
| Frist | Laufende Antragstellung, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gebäude liegt im Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens 5 Jahre zurück
- Mindestens eine neue Wohneinheit muss entstehen
- Erreichen von mindestens Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse
- Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes
- Antragstellung direkt bei der KfW über das Onlineformular vor Vorhabenbeginn
- Grundstückskauf, Gebäudekauf und energetische Sanierungskosten sind nicht förderfähig

## Kombinierbarkeit

Nicht mit dem Wohngebäude-Kredit 261 für dieselben Kosten kombinierbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (22):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Gewerbe zu Wohnen (266) beantragen?

Gewerbe zu Wohnen (266) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Gebäude liegt im Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

### Wie viel Geld gibt es bei Gewerbe zu Wohnen (266)?

Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Gewerbe zu Wohnen (266)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Gewerbe zu Wohnen (266) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Gewerbe zu Wohnen (266) beantragen?

Laufende Antragstellung, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Gewerbe zu Wohnen (266) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht mit dem Wohngebäude-Kredit 261 für dieselben Kosten kombinierbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Gewerbe zu Wohnen (266)?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 22 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Gewerbe-zu-Wohnen-(266)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Gewerbe-zu-Wohnen-(266)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/gewerbe-zu-wohnen-266-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/gewerbe-zu-wohnen-266-kfw
