# Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)

Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen in Sachsen, die dauerhafte Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, Lohnkosten neu eingestellter Mitarbeitender über 24 Monate sowie Umwelt- und Energieeffizienzinvestitionen. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Personal, Sonstiges, Energie |
| Frist | Laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Vorhaben in Sachsen innerhalb der GRW-Fördergebiete
- Schaffung neuer oder Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze
- Mindestinvestition 50.000 bis 70.000 EUR je nach Standort
- Durchführungszeitraum 36 Monate
- Arbeitsplätze müssen fünf Jahre nach Abschluss fortbestehen
- Antrag zwingend vor Vorhabensbeginn, vorzeitiger Beginn führt zum Ausschluss

## Kombinierbarkeit

Kumulierung mit anderen Beihilfen nur im Rahmen der Höchstsätze

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA) beantragen?

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Vorhaben in Sachsen innerhalb der GRW-Fördergebiete

### Wie viel Geld gibt es bei Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA) beantragen?

Laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kumulierung mit anderen Beihilfen nur im Rahmen der Höchstsätze Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-richtlinie-grw-riga
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw-riga-saechsische
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw-riga-saechsische
