# Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG)

Seit dem Solarpaket I können Bewohner eines Gebäudes den Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Dach unbuerokratisch untereinander aufteilen. Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und den teilnehmenden Letztverbrauchern mit einem festgelegten Aufteilungsschlüssel. Die Nutzung erfolgt ohne Durchleitung durch ein Netz, direkt oder nach Zwischenspeicherung. Anders als beim Mieterstrom entfällt die Lieferantenrolle, ein Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG wird jedoch nicht gezahlt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzgeber / Netzbetreiber |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Photovoltaik, Energie, Wohnen und Miete |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gebäudestromanlage in, an oder auf demselben Gebäude oder einer Nebenanlage
- Nutzung ohne Durchleitung durch ein Netz
- Viertelstuendliche Messung der Strombezugsmengen der Letztverbraucher
- Abschluss eines Gebäudestromnutzungsvertrags mit Aufteilungsschlüssel

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG) beantragen?

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG) richtet sich an Vermieter, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Gebäudestromanlage in, an oder auf demselben Gebäude oder einer Nebenanlage

### Wo gilt Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG)?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42b.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42b.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung-mit-solarstrom-paragraf-42b-enwg-gesetzgeber-netzbetr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung-mit-solarstrom-paragraf-42b-enwg-gesetzgeber-netzbetr
