# Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen

Investitionszuschüsse zwischen 3.000 und 50.000 Euro für Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften. Gefördert wurden der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Baumaßnahmen, etwa für soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Museen und Literaturvereinigungen. Die Antragsfrist ist abgelaufen.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Kulturministerium des Landes Schleswig-Holstein / IB.SH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Mindestbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Vereine, Selbstständige |
| Themen | Kultur, Ehrenamt |
| Frist | Antragsfrist war der 31. Mai 2024, Projektabschluss bis 31. Dezember 2024 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eindeutig kulturelle Ausrichtung
- Nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtung
- Gemeinnütziger Status
- Sitz in Schleswig-Holstein

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen beantragen?

Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen richtet sich an Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Eindeutig kulturelle Ausrichtung

### Wie viel Geld gibt es bei Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen?

Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen beantragen?

Antragsfrist war der 31. Mai 2024, Projektabschluss bis 31. Dezember 2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sh.de/produkt/freie-szene-investitionsfoerderung-fuer-die-freie-kulturszene-und-kleine-kultureinrichtungen-kulturfoerderung/
- Antragstellung: https://www.ib-sh.de/produkt/freie-szene-investitionsfoerderung-fuer-die-freie-kulturszene-und-kleine-kultureinrichtungen-kulturfoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/freie-szene-investitionsfoerderung-fuer-die-freie-kulturszene-und-kleine-kultureinrichtung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/freie-szene-investitionsfoerderung-fuer-die-freie-kulturszene-und-kleine-kultureinrichtung
