# Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Europäische Kommission und Landesbehörden |
| Ebene | EU |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine, Arbeitnehmer |
| Themen | Energie, Personal, Sonstiges |
| Frist | Aufrufe der Landesbehörden |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Standort in einem im territorialen Plan ausgewiesenen Übergangsgebiet
- Antrag über die zuständige Landesbehörde
- Bezug zum Strukturwandel weg von fossilen Energieträgern

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund) beantragen?

Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund) richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Standort in einem im territorialen Plan ausgewiesenen Übergangsgebiet

### Wo gilt Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)?

Das Programm gilt in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund) beantragen?

Aufrufe der Landesbehörden Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://ec.europa.eu/regional_policy/funding/just-transition-fund_en
- Antragstellung: https://ec.europa.eu/regional_policy/funding/just-transition-fund_en
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/fonds-fuer-einen-gerechten-uebergang-just-transition-fund-europaeische-kommission-und-land
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/fonds-fuer-einen-gerechten-uebergang-just-transition-fund-europaeische-kommission-und-land
