# Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern

Bayern fördert nichtkommerzielle Reparaturinitiativen und Repair-Cafés mit Festbeträgen, gestaffelt nach Öffnungsumfang: 1.000 Euro bei mindestens einem Öffnungstag pro Monat, 2.000 Euro bei mindestens vier und 3.000 Euro bei mindestens sechs Öffnungstagen pro Monat, jeweils mit mindestens vier Stunden je Tag und Betrieb in mindestens zehn Kalendermonaten im Jahr. Erforderlich ist ein Eigenanteil von 10 Prozent. Förderfähig sind Werkstattausstattung, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit, Abholdienste, Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Arbeitsschutz. Nicht förderfähig sind Löhne und Aufwandsentschädigungen, ausgenommen eine Kilometerpauschale von 0,25 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Kommunen |
| Themen | Ehrenamt, Sonstiges |
| Frist | Antragsfrist jeweils 1. Oktober für das Folgejahr, Richtlinie gilt vom 01.11.2024 bis 31.12.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Privatpersonen, Vereine, Kommunen und deren juristische Personen mit Sitz in Bayern
- Nichtkommerzielle, öffentlich zugängliche Reparaturinitiative
- Kontinuierlicher Betrieb in mindestens zehn Kalendermonaten, mindestens vier Stunden je Öffnungstag
- Nachweis über eigene Website oder Profil bei Repaircafe.org, Reparatur-Initiativen oder einem vergleichbaren Netzwerk
- Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
- Keine bestehende institutionelle Förderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern beantragen?

Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Privatpersonen, Vereine, Kommunen und deren juristische Personen mit Sitz in Bayern

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern?

Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern beantragen?

Antragsfrist jeweils 1. Oktober für das Folgejahr, Richtlinie gilt vom 01.11.2024 bis 31.12.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-570/
- Antragstellung: https://www.stmuv.bayern.de/themen/verbraucherinformation/reparaturinitiativen/index.htm
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-reparaturinitiativen-in-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-umwelt-un
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-reparaturinitiativen-in-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-umwelt-un
