# Förderung von Quartierswärmemanagement

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wärmewende aktiv begleitet. Gefördert werden Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring mit bis zu 225.000 Euro für drei Jahre, bei Verlängerung bis zu 375.000 Euro. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein / IB.SH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 375.000 Euro |
| Mindestbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Energie, Heizung, Sanierung |
| Frist | Förderung für drei Jahre, Verlängerungsantrag frühestens nach 30 und spätestens nach 48 Monaten |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gemeinde, Eigenbetrieb, Amt oder Zweckverband in Schleswig-Holstein
- Abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier
- Förderfähige Gesamtausgaben von mindestens 50.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Baut auf der kommunalen Wärmeplanung und dem Kommunalen Wärmefonds auf

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von Quartierswärmemanagement beantragen?

Förderung von Quartierswärmemanagement richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinde, Eigenbetrieb, Amt oder Zweckverband in Schleswig-Holstein

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung von Quartierswärmemanagement?

Der Höchstbetrag beträgt 375.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung von Quartierswärmemanagement?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung von Quartierswärmemanagement vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung von Quartierswärmemanagement beantragen?

Förderung für drei Jahre, Verlängerungsantrag frühestens nach 30 und spätestens nach 48 Monaten Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung von Quartierswärmemanagement mit anderen Förderungen kombinieren?

Baut auf der kommunalen Wärmeplanung und dem Kommunalen Wärmefonds auf Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Quartierswärmemanagement?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sh.de/produkt/foerderung-von-quartierswaermemanagement/
- Antragstellung: https://www.ib-sh.de/produkt/foerderung-von-quartierswaermemanagement/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-quartierswaermemanagement-land-schleswig-holstein-ib-sh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-quartierswaermemanagement-land-schleswig-holstein-ib-sh
