# Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN

Zuschuss von bis zu 80 Prozent, maximal 100.000 Euro, für die erstmalige Errichtung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN an öffentlich zugänglichen Orten. Antragsberechtigt sind unter anderem Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen und Museen. Laufende Betriebskosten sind nicht förderfähig.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Digitalisierung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Standort in Sachsen-Anhalt ohne vergleichbares bestehendes WLAN
- Antragsteller ist Kommune, Zweckverband, Stadtwerk, Tourismusverband, Kultureinrichtung oder Museum
- Kostenfreie Nutzbarkeit des WLAN
- Laufende Betriebskosten sind nicht förderfähig

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zur Freifunk-Förderung des Landes

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN beantragen?

Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Standort in Sachsen-Anhalt ohne vergleichbares bestehendes WLAN

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zur Freifunk-Förderung des Landes Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/digitale-infrastrukturen/foerderung-von-oeffentlichem-und-kostenfrei-nutzbarem-wlan-sowie-freifunk-in-sachsen-anhalt
- Antragstellung: https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/digitale-infrastrukturen/foerderung-von-oeffentlichem-und-kostenfrei-nutzbarem-wlan-sowie-freifunk-in-sachsen-anhalt
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-oeffentlichem-und-kostenfrei-nutzbarem-wlan-ministerium-fuer-infrastruktur
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-oeffentlichem-und-kostenfrei-nutzbarem-wlan-ministerium-fuer-infrastruktur
