# Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)

Bayern fördert den Bau und Umbau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Staatsministerium nennt ein Staatsdarlehen zu 2,5 Prozent Zinsen, einen Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie ergänzende Zuschüsse von bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss für einen Aufzug. Hinzu kommen laufende Mietzuschüsse, die die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete ausgleichen; die zumutbare Miete der Einkommensstufe I liegt je nach oertlichem Mietniveau zwischen 5 und 10 Euro je Quadratmeter. Verlangt werden eine Bindung von 35 Jahren, mindestens 15 Prozent Eigenkapital und eine angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße. Die Bewerbung für das Jahresbauprogramm 2027 ist bis zum 15. Oktober 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen; die genannten Konditionen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Bayern, Bewilligung durch die sieben Regierungen und drei Großstädte, Abwicklung über die BayernLabo |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Neubau, Sanierung |
| Frist | 15.10.2026 für das Jahresbauprogramm 2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bindung für soziale Zwecke über 35 Jahre
- Mindestens 15 Prozent Eigenkapital
- Angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße
- Nachgewiesene Durchführbarkeit des Vorhabens
- Antrag bis 15. Oktober 2026 für das Jahresbauprogramm 2027

## Kombinierbarkeit

Kommunales Wohnraumförderungsprogramm und KfW-Programme je nach Einzelfall

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (35):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (22):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm) beantragen?

Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm) richtet sich an Vermieter, Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bindung für soziale Zwecke über 35 Jahre

### Wo gilt Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm) beantragen?

15.10.2026 für das Jahresbauprogramm 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kommunales Wohnraumförderungsprogramm und KfW-Programme je nach Einzelfall Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)?

Für diesen Antrag sind 35 Angaben und 22 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php
- Antragstellung: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-mietwohnungen-in-bayern-einkommensorientierte-foerderung-und-bayerisches-wo
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-mietwohnungen-in-bayern-einkommensorientierte-foerderung-und-bayerisches-wo
