# Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt)

Sachsen förderte fabrikneue Lastenfahrräder mit 500 Euro und Lastenpedelecs mit 1.500 Euro, bis zu fuenf Räder je Antragsteller und Jahr. Antragsberechtigt waren Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände. Die Fahrzeuge durften höchstens einen Kubikmeter Transportvolumen haben, die Lastenzuladung musste zwischen 40 und 150 Kilogramm ohne Fahrer liegen. Das Programm ist derzeit nicht nutzbar: Nach dem Landeshaushalt vom 26. Juni 2025 stehen für 2025 und 2026 keine Mittel zur Verfuegung, die Förderung ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Frühestens 2027 oder 2028 sollen wieder Anträge möglich sein. Bis dahin bleibt für Unternehmen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.500 Euro |
| Mindestbetrag | 500 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | ausgesetzt, frühestens 2027 oder 2028 wieder Anträge |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Derzeit keine Antragstellung möglich, das Programm ist ausgesetzt
- Zielgruppe waren Kleinstunternehmen, KMU, Vereine, Kommunen und Zweckverbände
- Fabrikneues Lastenfahrrad oder Lastenpedelec, Transportvolumen höchstens ein Kubikmeter, Zuladung 40 bis 150 Kilogramm

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt) beantragen?

Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Derzeit keine Antragstellung möglich, das Programm ist ausgesetzt

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt)?

Der Höchstbetrag beträgt 1.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt) beantragen?

ausgesetzt, frühestens 2027 oder 2028 wieder Anträge Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lasuv.sachsen.de/foerderung-lastenfahrraeder-pedelecs-4581.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-lastenfahrraedern-und-lastenpedelecs-sachsen-ausgesetzt-landesamt-fuer-stra
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-lastenfahrraedern-und-lastenpedelecs-sachsen-ausgesetzt-landesamt-fuer-stra
