# Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg

Brandenburg fördert den Aufbau und Betrieb von Besucherinformationszentren in Nationalparks, Biosphaerenreservaten und Naturparks. Sie vermitteln Wissen über die Schutzgebiete und lenken Besucherstroeme, was Konflikte zwischen Erholungsnutzung und Naturschutz verringert. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen und Vereine als Träger der Einrichtungen. Die zugehoerige Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Land- und Ernaehrungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Bildung |
| Frist | Richtlinie läuft bis 31.12.2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Trägerschaft eines Besucherinformationszentrums in einem brandenburgischen Großschutzgebiet
- Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg beantragen?

Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Trägerschaft eines Besucherinformationszentrums in einem brandenburgischen Großschutzgebiet

### Wo gilt Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg beantragen?

Richtlinie läuft bis 31.12.2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/natur/
- Antragstellung: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/natur/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-besucherinformationszentren-in-grossschutzgebieten-brandenburg-ministerium
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-besucherinformationszentren-in-grossschutzgebieten-brandenburg-ministerium
